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   OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.1963 - VII B 265/63   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.1963 - VII B 265/63 (https://dejure.org/1963,1216)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.06.1963 - VII B 265/63 (https://dejure.org/1963,1216)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. Juni 1963 - VII B 265/63 (https://dejure.org/1963,1216)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1964, 73
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.09.2017 - 6 A 10802/16

    Berücksichtigung der Bestandsbebauung bei der Ermittlung des Bodenwerts nach

    Vor diesem Hintergrund wurden unterschiedliche Bebauungstiefen zwischen Nachbargrundstücken bei der Beurteilung nach § 34 BBauG tendenziell als unbedenklich angesehen (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 20. Juni 1963 - VII B 265/63 -, NJW 1964, 73: Wenn ein verbindlicher Bebauungsplan keine Bebauungstiefen festzusetzen brauche, sei es auch bei Handhabung des § 34 BBauG unbedenklich, unterschiedliche Bebauungstiefen zuzulassen; offen sei dies in dem Fall, dass sämtliche Grundstücke in der näheren Umgebung eine bestimmte Bebauungstiefe aufwiesen).
  • BVerwG, 19.02.1981 - 4 B 212.80

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Bau eines

    In einem zukünftigen Revisionsverfahren würde nämlich kein Anlaß bestehen, sich hiermit zu befassen: Soweit die Beschwerde im Hinblick auf die Bebauungstiefen auf den Beschluß des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 20. Juni 1963 - VII B 265/63 - NJW 1964, 73 hinweist, übersieht sie dreierlei: Erstens bezieht sich die Entscheidung des OVG Münster auf den unbeplanten Innenbereich, während der Teil des Grundstücks des Klägers, auf dem der Bungalow errichtet werden soll, zum Außenbereich gehört.
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